Kinderrechte kommen ins Grundgesetz

Veröffentlicht von Wiebke Neumann 16. Januar 2021

Kinder sind etwas Besonderes. Und sie brauchen eigene klar formulierte Rechte, besonderen Schutz, bestmögliche Förderung und altersangemessene Beteiligung.

Jetzt hat die SPD durchgesetzt, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz kommen. So verankerte Kinderrechte stärken die Rechte und die Interessen von Kindern und Familien.

Die Belange von Kindern (und damit auch Familien) müssen künftig nochmal ganz anders mitgedacht und einbezogen werden bei politischen Vorhaben. Aus meiner Sicht „vorrangig“. Wie wichtig das ist, haben wir durch die Corona-Monate nochmal sehr deutlich gesehen.

Kinder- und Jugendbeteiligung ist zentral auch vor Ort in den Kiezen. In Tempelhof-Schöneberg haben wir das Kinder- und Jugendparlament. Dort diskutieren die Kinder und Jugendlichen selbst ihre Belange und stellen ihre Anträge und Forderungen direkt an die Bezirksverordnetenversammlung. Und weisen uns so auch immer wieder auf Punkte hin, die wir sonst nicht auf dem Schirm gehabt hätten.